AGBs E-Ladekarte

1 Vertragsabschluss
Der Stromliefervertrag GuterStrom E-Ladekarte mit der Stadtwerke Erkrath GmbH (SWE) kommt zwei Wochen nach Eingang dieses Auftrags bei der SWE zustande, sofern SWE ihn nicht innerhalb dieser Zeit ablehnt.

2 Grundlagen der Stromlieferung
Wenn der Auftrag für GuterStrom E-Ladekarte vollständig ausgefüllt bei SWE eingegangen ist und SWE diesem nicht widersprochen hat, beginnt die Belieferung mit GuterStrom E-Ladekarte zum nächst möglichen oder zu einem späteren vom Kunden gewünschten Termin.

3 Vertragslaufzeit und Kündigung
3.1 Der Vertrag ist unbefristet und kann mit einer Frist von 14 Tage zum Monatsende gekündigt werden. Nach Rückgabe der Karte wird Ihnen die Sicherheitsleistung wieder zurückerstattet.
3.2 Die SWE hat bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Recht, den Vertrag außerordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde sich mit seiner fälligen Zahlung in Verzug befindet oder wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt worden ist.

4 Entgelt, Abrechnung, Rechnungsstellung, Zahlung
Der Strompreis setzt sich zusammen aus einem Verbrauchspreis je gelieferter Strommenge (kWh). Die Rechnungsstellung erfolgt über SWE quartalsweise.

5 Steuern und sonstige Abgaben
Der Netto-Verbrauchspreis enthält das Netzentgelt, die Konzessionsabgabe sowie alle weiteren gesetzlich festgelegten Umlagen, Steuern und Abgaben. Das Nettoentgelt erhöht sich um die zum Lieferzeitpunkt jeweils gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer (z. Zt. 19 %).

6 Preisänderung
6.1 Preisanpassungen können jederzeit und mit einer 14-tägigen Vorankündigung durch SWE vorgenommen werden. SWE ist verpflichtet, zu den beabsichtigten Änderungen eine briefliche Mitteilung an den Kunden zu versenden.
6.2 Im Falle einer einseitigen Änderung der Preise oder der Vertragsbedingungen durch SWE ist der Kunde berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.
6.3 Änderungen der Preise und der ergänzenden Bedingungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, wenn der Kunde vor Inkrafttreten der Änderungen kündigt.

7 Datenschutz
Die für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Daten werden im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) von SWE verarbeitet und genutzt. Falls erforderlich, werden Daten an die an der Abwicklung beteiligten Unternehmen (z. B. zur Netznutzung/Netzzugang und Abrechnung) weitergegeben.

8 Verbraucherschutz
8.1 Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können Sie an unseren Verbraucherservice richten:

• Postanschrift: Stadtwerke Erkrath GmbH,
„Verbraucherservice“, Gruitener Straße 27, 40699 Erkrath
• Telefon: 02104 94360-645
• E-Mail: verbraucherservice@stadtwerke-erkrath.de

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

• Postanschrift: Bundesnetzagentur, Verbraucherservice,
Postfach 8001, 53105 Bonn
• Telefon (Mo. – Fr. von 9.00 – 15.00 Uhr): 030 22480-500
oder 01805 101000 Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis
14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)
• Fax: 030 22480-323
• E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens schriftlich kontaktiert wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden werden konnte.

• Postanschrift: Schlichtungsstelle Energie e. V.,
Friedrichstraße 133, 10117 Berlin
• Telefon: 030 2757240-0
• Fax: 030 2757240-69
• E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

9 Allgemeines
9.1 Die SWE darf sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritter bedienen.
9.2 Gerichtsstand für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Wuppertal.

10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass die unwirksamen Klauseln durch solche zu ersetzen sind, welche dem wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommen. Dasselbe gilt bei Vertragslücken.