Das neue Gebäudeenergiegesetz soll den Umstieg auf erneuerbare Energien in deutschen Heizungskellern voranbringen. Was bedeutet das für Eigentümer? Die wichtigsten Antworten auf einen Blick.
Die Wärmeversorgung in Deutschland basiert zu rund 80 Prozent auf fossilen Energieträgern wie Kohle, Öl und Erdgas. Um die Treibhausgasemissionen hierzulande wie geplant bis 2045 auf Null zu reduzieren, setzt die Bundesregierung künftig verstärkt auf erneuerbare Energien. Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) regelt unter anderem die Bestimmungen für den Heizungsaustausch. Welche das sind, haben wir hier übersichtlich zusammengefasst.
Was ändert sich für Eigentümer in Neu-baugebieten?
Seit Anfang des Jahres gilt: Wer in einem Neubaugebiet ein Haus errichtet, dessen Heizung muss sich zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betreiben lassen. Herkömmliche Gas- und Ölheizungen sind hier keine Option mehr. Selbst Gasbrennwertkessel in Kombination mit Solarthermie erreichen diesen Wert nicht.
Wie sieht es in bestehenden Wohngebieten aus?
Für Bestandsbauten und Neubauten in bestehenden Wohngebieten spielt die kommunale Wärmeplanung eine entscheidende Rolle. Sie soll aufzeigen, wo künftig welche Art von Wärmeversorgung erfolgen kann. Die Pläne sollen in Städten mit mehr als 100.000 Menschen bis Ende Juni 2026 und in kleineren Gemeinden bis Ende Juni 2028 vorliegen. Erst dann greift auch hier die 65-Prozent-Regel. Auf Basis der kommunalen Wärmeplanung können Eigentümer dann entscheiden, ob sie zum Beispiel – wenn möglich – den Anschluss an ein Fernwärmenetz nutzen oder sich um eine eigene Lösung für ihre Heizung kümmern wollen – etwa mit dem Einbau einer Wärmepumpe.
65% Erneuerbare werden ab Mitte 2028 für alle neuen Heizungen Pflicht.
Kann ich jetzt noch eine Gasheizung einbauen?
Ein allgemeines Öl- und Gasheizungsverbot gibt es noch nicht. Wer den Einbau einer neuen Öl- oder Gasheizung in Betracht zieht, ist vorab zu einer Energieberatung verpflichtet, in der unter anderem auf die wirtschaftlichen Risiken hingewiesen wird. Eigentümer, die sich dennoch für den Einbau entscheiden, müssen sicherstellen, dass die neue Heizung ab 2029 einen wachsenden Anteil an erneuerbaren Energien wie Biogas oder Wasserstoff nutzt:
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- ab 2029: mindestens 15 Prozent
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- ab 2035: mindestens 30 Prozent
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- ab 2040: mindestens 60 Prozent
- ab 2045: 100 Prozent
Welche Optionen gibt es, um auf 65 Prozent erneuerbare Energien zu kommen?
Mit Heizungen, die folgende Technologien und Energieträger nutzen, gilt die gesetzlich vorgegebene 65-Prozent-Regel als erfüllt:
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- Anschluss an ein Wärmenetz
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- Wärmepumpe
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- Stromdirektheizung
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- Solarthermische Anlage
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- Gasförmige oder flüssige Biomasse, beispielsweise Biogas, Biomethan
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- Feste Biomasse, etwa Holzpellets
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- Hybridheizung – zum Beispiel eine Kombination aus Wärmepumpe und Brennwertkessel
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- Wasserstoff
- Unvermeidbare Abwärme
Welche Förderungen gibt es?
Künftig entlohnt der Staat den Austausch der alten fossilen gegen eine klimafreundliche neue Heizung mit einem Zuschuss von mindestens 30 Prozent. Zusätzlich sind weitere 30 Prozent vorgesehen für Haushalte, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht höher als 40.000 Euro ist. Wer seine Heizung vor 2028 austauscht, soll einen Geschwindigkeitsbonus von voraussichtlich 20 Prozent erhalten. Die verschiedenen Boni lassen sich bis maximal 70 Prozent der Kosten miteinander kombinieren; die Förderung wird auf 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus begrenzt.
