Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge müssen vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber angemeldet werden. Um einer Überlastung Ihres Netzanschlusses vorzubeugen, ist für Ladeeinrichtungen mit einem Leistungsbezug über 12 kVA vor Inbetriebnahme die Genehmigung des Netzbetreibers einzuholen.
Die Klimaschutzorganisation KlimaInvest Green Concepts bestätigt uns den Bezug von 100 % Ökostrom aus Anlagen erneuerbarer Energien für den Bereich der E-Mobilität. Die Ökostrom-Herkunftsnachweise stammen aus nachhaltigen Anlagen, die moderne Umweltstandards erfüllen und an das europäische Stromnetz angeschlossen sind. Sie entsprechen dem Kriterienkatalog ÖKOSTROM RE der KlimaInvest Green Concepts GmbH.