Verhalten bei Gasgeruch – Ihre Checkliste für den Ernstfall

Gasgeruch im Haus ist ein Warnsignal, das sofortiges Handeln erfordert. Dabei ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und die Gefahr mit einigen gezielten Maßnahmen unter Kontrolle zu bekommen. Unsere Checkliste hilft Ihnen dabei, im Ernstfall schnell und richtig zu handeln, um alle Bewohner in Sicherheit zu bringen.

Wie erkennt man Gasgeruch?

Erdgas und Flüssiggas riechen von Natur aus gar nicht. Das, was wir als Gasgeruch wahrnehmen, sind hinzugefügte Duftstoffe, die uns schon bei kleinster Gaskonzentration in der Luft vor einem möglichen Gasleck warnen sollen. Der Gasgeruch kann dabei je nach Versorger unterschiedlich sein. In der Regel riecht Gas entweder nach faulen Eiern oder hat einen ätzenden, chemischen Geruch.

In jedem Fall hebt sich Gasgeruch deutlich von anderen alltäglichen Gerüchen ab und sorgt für einen sofortigen Warneffekt bei Menschen. Egal, ob es sich um ein großes Gasleck oder kleine Undichtigkeiten handelt – der Ursache für den Gasaustritt können und sollten in jedem Fall nur Profis auf den Grund gehen.

 

Tipp: Mit einem Gasmelder sind Sie auf der sicheren Seite. Die Geräte erkennen frühzeitig austretendes Gas und warnen Bewohner durch einen lauten Warnton – ähnlich wie Feuer- und Rauchmelder. Installieren Sie Gasmelder in der Nähe von Gasquellen – wie Heizung, Boiler oder Herd – an der Decke, denn Erdgas ist leichter als Luft und steigt nach oben.

Ist es gefährlich, Gas einzuatmen?

Wenn Sie über einen kurzen Zeitraum Gas eingeatmet haben, besteht normalerweise kein Grund zur Sorge. Erdgas ist ungiftig und führt selbst nicht zu körperlichen Schäden, die hinzugefügten Geruchsstoffe können aber giftig sein und über einen längeren Zeitraum zu gesundheitlichen Problemen führen. 


Die größere Gefahr beim Gasaustritt ist in geschlossenen Räumen die Erstickungsgefahr durch die steigende Gaskonzentration und die entsprechend sinkende Sauerstoffkonzentration in der Luft. Das größte Risiko bei einem Gasleck ist die Explosionsgefahr. Daher ist es wichtig, bei Gasgeruch Funken und Flammen zu vermeiden und schnellstmöglich das Gebäude zu verlassen.

Gasgeruch im Haus: Schnell und richtig handeln!

Erdgas riecht dank des beigemischten Duftstoffs sehr stark, sodass auch kleine Mengen Gas wahrgenommen werden. So können selbst keine Undichtigkeiten schnell bemerkt und behoben werden. Bei Gasgeruch muss es sich also nicht um ein großes Gasleck handeln. Trotzdem sollten Sie sich und andere Personen schnellstmöglich in Sicherheit bringen.

Mit der folgenden Checkliste sind Sie auf den Ernstfall vorbereitet:

  • Gaszufuhr unterbrechen, entweder am Hauptabsperrhahn im Keller und/oder über den Gashahn am Gaszähler.
  • Feuer und Flammen vermeiden: Nicht rauchen, keine Feuerzeuge, Streichhölzer oder Kerzen verwenden.
  • Keine elektrischen Geräte, Schalter oder Stecker verwenden (auch keine Stecker aus Steckdosen ziehen).
  • Kein Telefon oder Smartphone innerhalb des Gebäudes verwenden.
  • Fenster und Türen weit öffnen, um das Gas zu verdünnen und die Konzentration in der Luft zu senken.
  • Bewohner durch Klopfen warnen – nicht klingeln, um Funken zu vermeiden.
  • Gebäude verlassen.
  • Gasversorger oder Feuerwehr alarmieren, von einem sicheren Ort außerhalb des Gebäudes.
  • Auf Hilfe warten. Betreten Sie das Gebäude erst wieder, wenn es von Experten freigegeben wurde.

Notfallnummern bei Gasgeruch

Rufen Sie, sobald Sie sich in sicherer Entfernung zum Gebäude befinden, die entsprechende Nummer Ihres Gasversorgers an.
Die Stadtwerke Erkrath erreichen Sie in diesem Fall unter der Störungsnummer:
02104 943 60 00 (gebührenfrei).
Alternativ können Sie sich auch unter der 112 bei der Feuerwehr melden. Diese gibt die entsprechenden Informationen an Ihren Netzbetreiber weiter.

Sicherheit im Haus – der Jahrescheck

Regelmäßige Prüfungen der kundeneigenen Gasanlage

Mindestens einmal jährlich sind Gasinstallationen von Immobilien gemäß der „Technischen Regeln für Gasinstallationen“ (TRGI) mittels Sichtkontrolle zu überprüfen. Hier sind alle Eigentümer und Mieter selbst in der Pflicht, denn ab der Haupt-Absperreinrichtung des Hausanschlusses liegt die Verantwortung für die Gasinstallation in ihren Händen.

Pflicht des Hauseigentümers

Der Grundstückseigentümer ist im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht für den ordnungsgemäßen Betrieb und die ordnungsgemäße Instandhaltung seiner Gasanlage verantwortlich. Das gilt auch, wenn die Anlage ganz oder teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen wird.

 

Der Eigentümer oder Mieter darf die Sichtkontrolle der Gasinstallation selbst durchführen und dokumentieren. Einige Energieversorgungsunternehmen bieten diese Leistung (Sichtkontrolle, inklusive Dokumentation) auch gegen eine entsprechende Gebühr an.

Zusätzlich zu dieser jährlichen Prüfung ist alle 12 Jahre eine Dichtheits- bzw. Gebrauchsfähigkeitsprüfung der Gasleitungen durchzuführen. Für diese Arbeiten ist ein Unternehmen zu beauftragen, das im Installateurverzeichnis eingetragen ist.

Wichtig zu wissen: Wenn bei der Sichtkontrolle Mängel an der Gasanlage festgestellt werden, dürfen die notwendigen Reparatur- oder Instandsetzungsarbeiten nur von einem Unternehmen ausgeführt werden, das im Installateurverzeichnis eingetragen ist. Auskunft dazu erteilt Ihnen Ihr örtliches Energieversorgungsunternehmen.

Die Sichtkontrolle entbindet nicht davon, alle Anlagenteile und Gasgeräte entsprechend den Herstellervorgaben zu betreiben und instand zu halten, um zu gewährleisten, dass sie einwandfrei funktionieren.

Weitere Informationen zum Jahrescheck im Haus des DVGW

Sie möchten eine Störung melden?

Wir sind 24 Stunden für Sie erreichbar!

Erdgas/Wasser: 02104 943 60 00

Strom: 02104 943 60 01

Wärme: 02104 943 60 04

Straßenbeleuchtung: 02104 943 60 31

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