Gewerbestrom – Individuell und flexibel

Als Grundversorger der Stadt Erkrath versorgen wir Unternehmen mit 100 % Ökostrom.

Entdecken Sie unseren Tarif GuterStrom Pro oder lassen Sie sich ein individuelles Angebot für Ihren Gewerbestromtarif erstellen. Wir machen’s einfach. 

GuterStrom für Gewerbekunden

Unser Tarif GuterStrom Pro bietet eine zuverlässige Grundversorgung für Unternehmen, die Wert auf Stabilität und Nachhaltigkeit legen. Mit 100 % zertifiziertem Ökostrom aus erneuerbaren Energiequellen leistet Ihr Unternehmen einen wertvollen Beitrag zur Energiewende.

Thomas Dirkes

Vertrieb SWE & Lichtwelle

Tel. 02104 94 360 70

E-Mail: thomas.dirkes@stadtwerke-erkrath.de

GuterStrom Basis Pro

Gerne erstellen wir Ihnen als Geschäftskunden ein individuelles Angebot über die Grundversorgung hinaus. Bitte wenden Sie sich dafür an Ihren persönlichen Ansprechpartner.

Preiswerter Ökostrom für Erkrath

Unser Strommix setzt sich zu 58,9 % aus erneuerbaren Energien gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und zu 41,1 % aus sonstigen erneuerbaren Energien zusammen. Mit diesem Ansatz tragen die Stadtwerke Erkrath aktiv zur Reduzierung von CO2-Emissionen und zum Schutz natürlicher Ressourcen bei.

Strommix der Stadtwerke Erkrath
Strommix in Deutschland

Wärmepumpentarif

Mit dem Wärmepumpentarif der Stadtwerke Erkrath profitieren Sie von einer effizienten und kostensparenden Wärmeversorgung. Reduzieren Sie Ihre Betriebskosten und investieren Sie in umweltschonende Energie. Jetzt informieren und die Vorteile für Ihr Unternehmen nutzen!

Wie setzt sich der Strompreis für Gewerbe zusammen?

Neben dem Verbrauchspreis fließen gesetzliche Umlagen, Steuern und Netznutzungsentgelte in die Berechnung des Strompreises ein. Diese Bestandteile machen etwa 70 % des Strompreises aus.

 

Eine detaillierte Auflistung zu unseren Tarifen GuterStrom Basis und Basis pro inklusive Steuern, Umlagen und Netzentgelte finden Sie in unserem Preisblatt zur Grundversorgung 2024.

Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft haben die Möglichkeit, eine Steuerentlastung von 10 Euro pro Megawattstunde (MWh) zu beantragen, wodurch der effektive Steuersatz der Stromsteuer auf den europäischen Mindestsatz von 0,50 Euro pro MWh reduziert wird. 

 

Diese Entlastung gilt, sofern der Strom ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt wird und nicht steuerbefreit ist.

Gesetzliche Abgaben und Umlagen, die in den Strompreis einfließen
Gültig ab 01. März 2024:
Bestandteil
Preis in Cent/kWh
Netto-Verbrauchspreis GuterStrom Basis (ohne 19 % Mehrwertsteuer)
38,07
Darin enthalten sind folgende Preisbestandteile:
Umlage a. d. Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG)
0,000
Umlage zum Schutz der Erzeugung von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG)
0,275
Umlage nach § 19 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)
0,643
Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)
0,656
Regelsatz der gesetzlichen Stromsteuer
2,050
Konzessionsabgabe für die Nutzung der Wege der Stadt Erkrath
1,590
Summe der oben aufgeführten Preisbestandteile
5,214
Entgelte für die Netznutzung (2024)
Bestandteil
Preis
Entgelt für die Nutzung des Stromnetzes (Verbrauchspreis Cent/kWh)
7,80 Cent/kWh
Summe der oben aufgeführten Preisbestandteile inkl. Verbrauchspreise für die Netznutzung
13,01 Cent/kWh
Entgelt für die Netznutzung des Stromnetzes (Grundpreis Euro/Jahr)
85,00 €
Messstellenbetrieb Eintarifzähler (Euro/Jahr)
10,80 €

Gewerbestrom anmelden – alle Formulare

Sie möchten Ihren Strom nicht online anmelden?

Bitte legen Sie bei einer Bestellung Ihre Gewerbeanmeldung bei.
Hier finden Sie alle Verträge als Download:

 

Einfach ausfüllen, unterschreiben und abschicken an:

Stadtwerke Erkrath GmbH

Gruitener Straße 27

40699 Erkrath

Gerne auch per E-Mail: service@stadtwerke-erkrath.de

oder per Fax an: 02104 943 60 78

 

Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich Erkrath (PLZ: 40699) beliefern.
Sie wohnen außerhalb? Wenden Sie sich an: www.neander-energie.de

Highspeed-Glasfaser für Unternehmen

Blitzschnelle Internetgeschwindigkeit, zuverlässige Verbindung und einzigartiger Service – das ist die Lichtwelle Erkrath. Entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Tarife für maximale Leistung von bis zu 1 Gbit/s. Sichern Sie sich die Zukunft der Unternehmenskommunikation!

FAQ – häufige Fragen zu unseren Stromtarifen

Gewerbestrom können Sie beziehen, wenn Sie ein Gewerbe angemeldet haben, für das Sie Strom brauchen. Voraussetzung für den Gewerbestromtarif GuterStrom Pro ist daher eine Kopie Ihrer Gewerbeanmeldung. Für individuelle Tarife und Vertragslaufzeiten, abhängig vom Verbrauch Ihres Unternehmens, stellen wir gerne ein Angebot für Sie zusammen.

Unser Gewerbestromtarif GuterStrom Basis Pro sichert sie Strom-Grundversorgung für Unternehmen. Für Ihren individuellen Tarif können wir Ihnen darüber hinaus attraktive Tarife mit niedrigem Arbeitspreis und flexiblen Vertragslaufzeiten anbieten. Für freiberuflich Tätige, Vereine oder kleine Unternehmen mit einem verhältnismäßig niedrigen Verbrauch sind unsere Stromtarife für Privatkunden ggf. günstiger. Gerne beraten wir Sie über Ihre Optionen.

Der Stromverbrauch eines Gewerbes variiert stark je nach Art des Unternehmens, Größe und Betriebszeiten. Hier einige Durchschnittswerte für den jährlichen Verbrauch:

  • Einzelhandel/Bürogebäude: 20.000 bis 100.000 kWh.
  • Produzierendes Gewerbe: mehrere Hunderttausend bis Millionen kWh.
  • Gastronomie: 50.000 bis 80.000 kWh.
  • Handwerk: 30.000 bis 80.000 kWh.

Die Stromsteuer für Gewerbe in Deutschland beträgt im Jahr 2024 20,50 Euro je MWh bzw. 2,05 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft können aber eine Steuerentlastung von 20 Euro je MWh beantragen. Die Steuerentlastung für Unternehmen beantragen Sie beim zuständigen Hauptzollamt.

Einige Unternehmen sind unter bestimmten Bedingungen komplett von der Stromsteuer befreit:

  1. Stromerzeuger für den Eigenverbrauch: Unternehmen, die ihren eigenen Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen und diesen Strom selbst verbrauchen, sind oft von der Stromsteuer befreit.
  2. Schienenbahnverkehr: Der Strom, der speziell für den Betrieb des Schienenbahnverkehrs genutzt wird, ist von der Stromsteuer befreit. Das gilt insbesondere für den direkten Verbrauch im Bahnbetrieb.
  3. Notstromaggregate: Strom, der temporär durch Notstromaggregate erzeugt und verbraucht wird, ist ebenfalls von der Stromsteuer befreit.

Entdecken Sie unsere Leistungen und Tarife

Sie möchten eine Störung melden?

Wir sind 24 Stunden für Sie erreichbar!

Erdgas/Wasser: 02104 943 60 00

Strom: 02104 943 60 01

Wärme: 02104 943 60 04

Straßenbeleuchtung: 02104 943 60 31

Telekommunikation: 02104 943 60 917

E-Ladesäule: 02104 943 60 05