Hilfecenter

Haben Sie Fragen zu Abschlägen, Rechnungen oder Sperrungen? Hier finden Sie zu den häufigsten Fragen direkte Antworten. Sollte es hier keine passende Antwort zu Ihrer persönlichen Frage geben, helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.

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Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (Vertragsabschluss ist erfolgt, sobald der Vertrag mit verbindlichen Liefertermin durch die Stadtwerke Erkrath bestätigt wurde).

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stadtwerke Erkrath GmbH, Gruitener Straße 27, 40699 Erkrath, Tel. 02104/ 9436070, E-Mail: service@stadtwerke-erkrath.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Eine Sperre der Energielieferung wird i. d. R. angekündigt, wenn die Abschläge oder Rechnungen über mindestens 2 Monate nicht bezahlt wurden.

Eine Sperre bedeutet, dass Ihre Energieversorgung vorübergehend unterbrochen wird. Das passiert in der Regel, wenn Rechnungen oder Abschläge über einen längeren Zeitraum nicht bezahlt wurden. Die Sperre wird immer vorher angekündigt, und Sie haben die Möglichkeit, diese durch eine Zahlung oder eine Vereinbarung (wie eine Abwendungsvereinbarung) abzuwenden.

Ein Sperrzettel ist die Ankündigung einer bevorstehenden Sperre. Das Dokument wird persönlich von einem Außendienstmitarbeiter eingeworfen, allerdings ohne Briefumschlag. So sehen Sie den Inhalt des Briefes sofort.

Eine Entsperrung des Stroms kann auch in Ihrer Abwesenheit durchgeführt werden. Bei einer Gassperrung kann eine Prüfung durch einen von Ihnen beauftragten Installateur notwendig sein. Dieser muss sich dann mit uns in Verbindung setzen, um einen gemeinsamen Entsperrungstermin zu finden.


Eine Entsperrung außerhalb der regulären Öffnungszeiten ist ebenfalls möglich, aber mit nicht unerheblichen Mehrkosten verbunden. Alle Preise finden Sie in unserem Preisblatt.

In diesem Fall müssen Sie lediglich Ihre Sicherungen im persönlichen Stromkasten umlegen. Sollte es weiterhin nicht funktionieren, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Umzug geplant?

Sie ziehen bald um? Dann denken Sie bitte daran, uns rechtzeitig Ihre neue Adresse mitzuteilen. So stellen wir sicher, dass Sie auch am neuen Wohnort zuverlässig mit Strom, Gas und Wärme versorgt werden.

 

Nutzen Sie dafür einfach unser Online-Formular – schnell, einfach und digital.

Lob & Beschwerde

Wir betrachten unsere Kunden als Partner und sind stets daran interessiert zu erfahren, ob Sie mit unserer Dienstleistung zufrieden sind. Um die Qualität unserer Arbeit ständig zu überprüfen, haben wir ein Beschwerde-Management eingerichtet. Somit haben Sie den direkten Kontakt zu uns und wir können Ihr Anliegen umgehend bearbeiten.

Sie möchten eine Störung melden?

Wir sind 24 Stunden für Sie erreichbar!

Erdgas/Wasser: 02104 943 60 00

Strom: 02104 943 60 01

Wärme: 02104 943 60 04

Straßenbeleuchtung: 02104 943 60 31

Telekommunikation: 02104 943 60 917

E-Ladesäule: 02104 943 60 05