Sperrung

Hier finden Sie alle Antworten zu Fragen rund um das Thema Sperrung.

Eine Sperre der Energielieferung wird i. d. R. angekündigt, wenn die Abschläge oder Rechnungen über mindestens 2 Monate nicht bezahlt wurden.

Eine Sperre bedeutet, dass Ihre Energieversorgung vorübergehend unterbrochen wird. Das passiert in der Regel, wenn Rechnungen oder Abschläge über einen längeren Zeitraum nicht bezahlt wurden. Die Sperre wird immer vorher angekündigt, und Sie haben die Möglichkeit, diese durch eine Zahlung oder eine Vereinbarung (wie eine Abwendungsvereinbarung) abzuwenden.

Ein Sperrzettel ist die Ankündigung einer bevorstehenden Sperre. Das Dokument wird persönlich von einem Außendienstmitarbeiter eingeworfen, allerdings ohne Briefumschlag. So sehen Sie den Inhalt des Briefes sofort.

Hier geht es zum Antrag für eine Abwendungsvereinbarung

Eine Ratenzahlung ist eine freiwillige Vereinbarung, die von den Stadtwerken angeboten wird. Sie ermöglicht es, eine Rechnung in mehreren Raten über einen festgelegten Zeitraum hinweg abzubezahlen.

 

Eine Abwendungsvereinbarung ist eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Vereinbarung, die wir als Grundversorger für Haushaltskunden anbieten.

Für die jeweilige Vereinbarung gelten verschiedene Voraussetzungen. Mehr zu den jeweiligen Voraussetzungen finden Sie hier: Ratenzahlung | Abwendungsvereinbarung

Die Abwendungsvereinbarung dient dazu, eine Versorgungsunterbrechung, also Sperre wegen Zahlungsverzuges, zu verhindern.

Nach den gesetzlichen Vorgaben (§§ 19 StromGVV / 19 GasGVV) muss die Abwendungsvereinbarung Folgendes beinhalten:

 

  • Eine Vereinbarung über zinsfreie monatliche Ratenzahlungen zur Tilgung der entstandenen Zahlungsrückstände
  • Die Verpflichtung des Grundversorgers zur Weiterversorgung auf Grundlage der allgemeinen und ergänzenden Bedingungen, solange der Kunde oder die Kundin den Zahlungsverpflichtungen – wie etwa den monatlichen Abschlagszahlungen – nachkommt.

 

Sofern der Kunde oder die Kundin die Abwendungsvereinbarung nicht annimmt,nicht reagiert oder seiner/ihrer Verpflichtung aus der Abwendungsvereinbarung nicht nachkommt, ist der Energieversorger berechtigt, die Sperre nach den gesetzlichen Vorgaben durchzuführen.

Gerne prüfen wir, ob Sie ein Recht auf eine Abwendungsvereinbarung haben.

Werden Sie vom Jobcenter unterstützt, empfehlen wir Ihnen, sich an Ihre persönliche Kontaktperson zu wenden.

Sie können die Sperre stoppen, indem Sie den Betrag, der auf dem Sperrzettel steht, rechtzeitig an uns überweisen. Solange die Sperre noch nicht durchgeführt wurde, lässt sie sich dadurch vermeiden.

Ihr Kundenportal

Mit unserem Online-Kundenportal der Stadtwerke Erkrath haben Sie Ihre Vertrags- und Verbrauchsdaten jederzeit im Blick. Übermitteln Sie bequem Ihre Zählerstände, passen Sie Abschlagszahlungen an, ändern Sie Ihre Kontaktdaten oder laden Sie Ihre Rechnungen herunter – einfach, schnell und sicher. Jetzt registrieren und von maximaler Flexibilität profitieren!

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Wir sind 24 Stunden für Sie erreichbar!

Erdgas/Wasser: 02104 943 60 00

Strom: 02104 943 60 01

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