Wenn die Mahnung durch eine verspätete Zahlung entstanden ist, sind die Mahnkosten zu zahlen.
Wenn die Mahnung durch eine verspätete Zahlung entstanden ist, sind die Mahnkosten zu zahlen.
Wenn Sie bereits den geforderten Betrag bezahlt haben, schicken Sie uns gerne den Zahlungsbeleg an service@stadtwerke-erkrath.de zu, sodass wir den Eingang prüfen können.
Wenn Sie eine Mahnung erhalten haben, ist es noch nicht zu spät. Überweisen Sie einfach den auf der Mahnung aufgeführten Betrag unter Angabe Ihrer persönlichen Kundennummer auf eines unserer Konten. Die Kontoinformationen finden Sie direkt auf der Mahnung.
Eine Mahnung ist ein Hinweis darauf, dass fällige Forderungen nicht rechtzeitig bezahlt wurden. Sie dient als Hinweis, dass der fällige Betrag schnellstmöglich beglichen werden sollte, um weitere Schritte zu vermeiden. Gesetzlich sind wir zudem dazu verpflichtet, auf mögliche Konsequenzen – wie Mahngebühren, Sperrungen oder rechtliche Schritte – hinzuweisen, falls die Zahlung des Betrages weiterhin ausbleibt.
Für Jahres- und Schlussrechnungen sind Ratenpläne unter bestimmten Bedingungen möglich. Wichtig ist, dass Sie Ihre Abschläge bisher immer pünktlich gezahlt haben und die Anfrage auf Ratenzahlung sofort nach Rechnungserhalt stellen.
Haben Sie Fragen dazu? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf – wir beraten Sie persönlich!
Ihre Rechnung ist grundsätzlich zu dem Datum fällig, das wir Ihnen schriftlich mitgeteilt haben. Können Sie die Zahlung nicht rechtzeitig leisten, besteht die Möglichkeit, die Frist um bis zu 4 Wochen zu verlängern. Voraussetzung dafür ist, dass alle bisherigen Forderungen pünktlich bezahlt wurden. In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, damit Ihr Anliegen geprüft werden kann.
Die Schlussrechnung wird erstellt, wenn Ihr Vertrag mit uns endet – zum Beispiel bei Umzug oder Anbieterwechsel. Sie erfasst Ihren Energieverbrauch vom Zeitpunkt der letzten Jahresabrechnung bis zum Abmeldedatum. Die Rechnung vergleicht die angefallenen Kosten mit den bereits geleisteten Abschlagszahlungen. Auf Grundlage dieser Aufstellung erfahren Sie, ob Sie noch etwas nachzahlen müssen oder eine Rückerstattung erhalten.
Die Jahresabrechnung ist eine detaillierte Aufstellung des tatsächlichen Energieverbrauchs eines Haushalts über den Zeitraum eines Jahres. Sie vergleicht die angefallenen Kosten mit den bereits geleisteten Abschlagszahlungen. Die Aufstellung zeigt, ob eine Nachzahlung erforderlich ist oder eine Rückerstattung folgt.
Auf Abschläge können wir keine Ratenzahlungen genehmigen, da es sich hierbei bereits um Teilforderungen handelt.
Ihr Abschlag ist immer zum Zeitpunkt fällig, der Ihnen schriftlich von uns bestätigt wurde. Eine allgemeine Abänderung der Fälligkeiten ist nicht möglich. Geht es um einen vereinzelten Monat, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, damit Ihr Anliegen geprüft werden kann.
Ihre Abschläge sind die monatlichen Beträge, die Sie für Ihre Energieversorgung zahlen. Sie setzen sich aus dem Grundpreis, dem Arbeitspreis für Ihren Verbrauch sowie der voraussichtlichen Verbrauchsmenge zusammen. Die Höhe des Abschlags orientiert sich an Ihrem bisherigen Verbrauch (z. B. aus der letzten Jahresabrechnung) oder – bei neuen Verträgen – an einem geschätzten Verbrauch, basierend auf Haushaltsgröße und Nutzung.
Ihr monatlicher Abschlag ist in der Regel immer zu einem festen Datum fällig, das Ihnen bei Vertragsabschluss in der Vertragsbestätigung mitgeteilt wird. Andernfalls finden Sie das Datum entweder auf einer gesonderten Abschlagsmitteilung oder in Ihrer Jahresabrechnung. Alle Vertragsunterlagen können Sie jederzeit selbstständig in Ihrem Kundenportal einsehen.
Mit unserem Online-Kundenportal der Stadtwerke Erkrath haben Sie Ihre Vertrags- und Verbrauchsdaten jederzeit im Blick. Übermitteln Sie bequem Ihre Zählerstände, passen Sie Abschlagszahlungen an, ändern Sie Ihre Kontaktdaten oder laden Sie Ihre Rechnungen herunter – einfach, schnell und sicher. Jetzt registrieren und von maximaler Flexibilität profitieren!
Wir sind 24 Stunden für Sie erreichbar!
Erdgas/Wasser: 02104 943 60 00
Strom: 02104 943 60 01
Wärme: 02104 943 60 04
Straßenbeleuchtung: 02104 943 60 31
Telekommunikation: 02104 943 60 917