Baustrom

Anmeldung von Kleinsterzeugungsanlagen

Steckerfertige Photovoltaikanlagen mit einer Wechselrichterleistung bis 800 VA und einer Modulleistung bis 2 kWp müssen bei Verzicht auf eine EEG-Vergütung nicht beim Netzbetreiber angemeldet werden.

 

In diesem Fall ist lediglich die Registrierung im Marktstammdatenregister erforderlich. Für alle anderen Kleinsterzeugungsanlagen ist die Anmeldung beim Netzbetreiber verpflichtend.

Anmeldung von Kleinsterzeugungsanlagen nach EEG und
VDE-AR-N 4105

Für Kleinsterzeugungsanlagen gelten die Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie der VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105.

 

Für steckerfertige Photovoltaikanlagen sieht das EEG gesetzliche Vereinfachungen vor. Diese gelten ausschließlich für Anlagen mit einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 VA und einer installierten Modulleistung von bis zu 2 kWp.

 

Sind diese Voraussetzungen erfüllt und wird keine EEG-Vergütung in Anspruch genommen, ist keine Anmeldung beim Netzbetreiber erforderlich. In diesem Fall ist lediglich die Registrierung im Marktstammdatenregister gesetzlich vorgeschrieben.

 

Werden die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, ist die Anmeldung der Erzeugungsanlage beim Netzbetreiber verpflichtend. Über das nachfolgende Portal können Sie Ihre Kleinsterzeugungsanlage einfach und komfortabel anmelden.

Formular F.1.2 – Anmeldung im vereinfachten Verfahren

 

Das vereinfachte Anmeldeverfahren nach VDE-AR-N 4105 (Formular F.1.2) gilt für Erzeugungsanlagen mit einer Wechselrichterleistung bis 800 VA, die nicht unter die gesetzlichen Vereinfachungen des EEG fallen.

 

Eine Anmeldung ist beispielsweise erforderlich, wenn:

 

  • eine EEG-Vergütung in Anspruch genommen wird,
  • die Anlage mit einem Speicher betrieben wird oder
  • die installierte Modulleistung mehr als 2 kWp beträgt.

 

Das Formular ist vom Anlagenbetreiber auszufüllen und beim zuständigen Netzbetreiber einzureichen.

 

Für Erzeugungsanlagen mit einer Wechselrichterleistung über 800 VA gelten die regulären Anmeldeverfahren nach VDE-AR-N 4105 mit den entsprechenden technischen Nachweisen.

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