Messwesen

Die Stadtwerke Erkrath sind grundzuständiger Messstellenbetreiber für Strom und Gas im Netzgebiet Erkrath.
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber sind die Stadtwerke Erkrath durch das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), vom 2. September 2016, verpflichtet, bis zum Jahr 2032 alle Messstellen mindestens mit modernen Messeinrichtungen auszustatten. An Lieferstellen mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch über 6.000 Kilowattstunden müssen intelligente Messsysteme eingesetzt werden.

Moderne Messeinrichtungen

Moderne Messeinrichtungen sind digitale Stromzähler. In der ersten Zeile des Displays kann man, ebenso wie bei den bekannten schwarzen Stromzählern mit mechanischem Rollenzählwerk, den Zählerstand in Kilowattstunden (kWh) ablesen. In der zweiten Zeile des Displays wird zusätzlich die momentan bezogene oder ins Netz eingespeiste Leistung in Watt (W) angezeigt. Darüber hinaus speichern moderne Messeinrichtungen tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate.

Intelligente Messsysteme

Intelligente Messsysteme bestehen aus einer modernen Messeinrichtung und einer Kommunikationseinheit, dem Gateway. Wesentlicher Unterschied zur modernen Messeinrichtung ist die Kommunikationseinheit. Intelligente Messsysteme sind in der Lage, wichtige Netz- und Verbrauchswerte zu erfassen und zu übermitteln. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt über eine gesicherte Datenverbindung.

Vorgehensweise

Nach und nach werden alle Messstellen in Erkrath mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet, die den Energiefluss digital erfassen. Intelligente Messsysteme bezeichnet man auch als Smart Meter.

Die einzelnen Haushalte werden per Schreiben über den geplanten Austausch informiert. Anschlussnutzer können gemäß §5 Absatz 1 MsbG einen anderen Messstellenbetreiber wählen, wenn durch diesen ein einwandfreier Messstellenbetrieb im Sinne des §3 Absatz 2 MsbG gewährleistet wird. Anschlussnehmern (z.B. Eigentümer einer Immobilie) steht zudem gemäß §6 MsbG das Wahlrecht eines Messstellenbetreibers zu.

Die Stadtwerke Erkrath werden sich mindestens zwei Wochen vor dem Zählerwechsel mit dem jeweiligen Haushalt in Verbindung setzen, um den Wechseltermin abzustimmen. Weitere Informationen zu Funktionen, Inhalten und Kosten von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen können Sie aus den FAQ`s der Bundesnetzagentur sowie den FAQ’s der Stadtwerke Erkrath entnehmen.

Preise und Leistungen

Als grundzuständiger Messstellenbetreiber für Erkrath informieren wir hier über die Preise für den Messstellenbetrieb (nach § 37 Abs.1 MsbG). Das nachfolgende Preisblatt bezieht sich auf den Betrieb von modernen Messeinrichtungen sowie auf intelligente Messsysteme, wie sie im Messstellenbetriebsgesetz beschrieben sind.

 

Für den Betrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen gelten strenge Preisobergrenzen.

 

Der Messstellenbetrieb der Stadtwerke Erkrath erfolgt, je nachdem, ob sie Anlagenbetreiber oder Letztverbraucher sind auf der Grundlage des entsprechenden Messstellenvertrags und seinen Anlagen

Messstellenbetrieb für Erdgas

Voraussetzung für die Übernahme des Messstellenbetriebs für eine Messstelle im Netzgebiet der Stadtwerke Erkrath ist der Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrags mit der Stadtwerke Erkrath GmbH. Die Rahmenverträge können Sie den aufgeführten Downloads entnehmen.

FAQs

Moderne Messeinrichtungen sind digitale Stromzähler. In der ersten Zeile des Displays kann man, ebenso wie bei bekannten schwarzen Stromzähler mit mechanischem Rollenzählwerk, den Zählerstand in Kilowattstunden (kWh) ablesen. In der zweiten Zeile des Displays wird zusätzlich die momentan bezogene oder ins Netz eingespeiste Leistung in Watt (W) angezeigt. Darüber hinaus speichern moderne Messeinrichtungen tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate.

Intelligente Messsysteme bestehen aus einer modernen Messeinrichtung und einer Kommunikationseinheit, dem Gateway. Wesentlicher Unterschied zur modernen Messeinrichtung ist die Kommunikationseinheit. Intelligente Messsysteme sind in der Lage, wichtige Netz- und Verbrauchswerte zu erfassen und zu übermitteln. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt über eine gesicherte Datenverbindung.

Das Messstellenbetriebsgesetz schreibt vor, dass grundzuständige Messstellenbetreiber bis zum Jahr 2032 alle Messstellen an ortsfesten Zählpunkten bei Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern mindestens mit modernen Messeinrichtungen auszustatten haben.

Grundsätzlich kann jede Messstelle mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden. Nach dem Messstellenbetriebsgesetz ist der Einbau eines intelligenten Messsystems verpflichtend für Messstellen an ortsfesten Zählpunkten

  • bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden (kWh)
  • bei Betreibern von Stromerzeugungsanlagen, z.B. Photovoltaikanalgen, mit einer installierten Leistung über 7 Kilowatt (kW)

Ja. Die Verpflichtung zum Einbau ist durch das Messstellenbetriebsgesetz geregelt.

Grundlage für die Einführung moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende. Es ist im September 2016 in Kraft getreten.

Der Messstellenbetreiber übernimmt neben dem Lieferanten und dem Netzbetreiber eine weitere Rolle auf dem deutschen Energiemarkt. Er ist ausschließlich für den Betrieb von Messstellen, also Zählern und ggf. Zusatzgeräten wie z.B. Gateways verantwortlich. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Messstellenbetreiber frei zu wählen, wenn durch diesen ein einwandfreier Messstellenbetrieb gemäß dem Messstellenbetriebsgesetz gewährleistet wird.

Der grundzuständige Messstellenbetreiber für das Netzgebiet der Stadtwerke Erkrath ist die Stadtwerke Erkrath GmbH.

In den meisten Fällen übernimmt der Stromlieferant die Kosten für den Messstellenbetrieb. Wenn die Übernahme der Messkosten jedoch nicht in Ihrem Stromliefervertrag geregelt ist, erhalten Sie als Letztverbraucher bzw. Anschlussnutzer von uns als Messstellenbetreiber eine separate Rechnung nur über den Messstellenbetrieb. Auch Anlagenbetreiber übernehmen die Kosten für den Messstellenbetrieb selbst.

Das Preisblatt finden Sie zum Download auf unserer Homepage unter folgendem Link:
https://www.stadtwerke-erkrath.de/unternehmen/netze/messwesen/

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