Netznutzung Erdgas
Beschreibung des Gasnetzes
Die Stadtwerke Erkrath GmbH betreiben ihr Gasnetz im Stadtgebiet Erkrath mit Hochdruck, Mitteldruck und Niederdruck und versorgen die privaten Haushalte, Gewerbe und Industrie mit Erdgas. Die Einspeisung in das Ortsgasnetz erfolgt an drei Übernahmestationen (Netzkopplungspunkte). Die Erreichbarkeit aller einzelnen Ausspeisepunkte ist nicht von jedem Einspeisepunkt möglich. Ausspeisungen aus dem Leitungsnetz der Stadtwerke Erkrath GmbH in Netze Dritter erfolgen nicht.
Das Gasversorgungsnetz ist entsprechend den Anforderungen aus dem DVGW-Regelwerk konzipiert. Die Netze sind überwiegend vermascht. Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung Netznutzung / EDM.
Kontakt
Telefon: 02104 943 60-35 oder -45
E-Mail: netznutzung@stadtwerke-erkrath.de
Telefax: 02104 9 43 60 99
Bei technischen Fragen und Problemen wenden Sie sich bitte an Herrn Simmet.
E-Mail: andreas.simmet@stadtwerke-erkrath.de
Telefon: 02104 943 60 42
Netznutzungsentgelte
Grundlage der Netznutzungsentgelte der Stadtwerke Erkrath GmbH ist die Genehmigung der Landesregulierungsbehörde Nordrhein-Westfalen.
Grund- und Ersatzversorgung Gas
Festlegung des Grundversorgers
Grundversorger ist gemäß § 36, Abs. 2 EnWG das Energieversorgungsunternehmen mit den meisten Haushaltskunden im Netzgebiet. Die Feststellung erfolgt erstmals am 1. Juli 2006 jeweils für die nächsten drei Kalenderjahre. Aufgrund der Situation am 30.6.2021 ist Grundversorger für das Netzgebiet der Stadtwerke Erkrath GmbH für die Kalenderjahre 2021 bis 2024 der Vertrieb der Stadtwerke Erkrath GmbH. Die nächste Feststellung erfolgt am 1. Juli 2024.
Bedingungen und Preise Grundversorgung
Preise für die Grundversorgung sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen Sie bitte auf unserer Homepage der Rubrik Privatkunden/GutesGas S, Privatkunden/GutesGas M bzw. Privatkunden/GutesGas L. Innerhalb dieser drei Grundversorgungstarife erfolgt Bestabrechnung.
Bedingungen und Preise Ersatzversorgung
Die allgemeinen Grundversorgungstarife für die Versorgung mit Erdgas, GutesGas S, GutesGas M und GutesGas L gelten bis auf weiteres auch für eine eventuelle Ersatzversorgung gemäß § 38 EnWG, sofern Letztverbraucher über das Niederdrucknetz Erdgas beziehen. Detaillierte Informationen über unsere Tarife stehen auf unserer Internetseite.
Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn ein Kunde Erdgas bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Die Ersatzversorgung wird vom Grundversorger gemäß § 36 EnWG durchgeführt.