Förderung – Allgemeine Regelung

Der Schutz unserer sensiblen Umwelt geht uns alle an. Als Ihr örtlicher Versorger treiben wir die Energie- und Verkehrswende voran, indem wir beispielsweise in allen unseren Tarifen Ökostrom anbieten oder in die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge investieren.

Auch Sie können einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz leisten – denn Klimaschutz zahlt sich aus: Die Stadtwerke Erkrath fördern Ihre Investitionen in erneuerbare Energien.

Weiter zu den Förderprogrammen der Stadtwerke Erkrath:

Photovoltaik
Solarkollektor
Wärmepumpe

Weitere staatliche Förderprogramme

Ladestationen für Elektrofahrzeuge Zuschuss für Ladestationen in Unternehmen
Förderinstrumente für die Energiewende

KfW-Förderung – Energetische Sanierung von Wohngebäuden oder einzelne energetische Maßnahmen
Fördermittel von KfW und BAFA für die neue Heizung

Rückforderung von Zuschüssen

Die Stadtwerke Erkrath GmbH behält sich vor, Zuschüsse nebst Zinsen zurückzufordern:

  • wenn die Zuschüsse für andere Zwecke als für die bewilligten verwendet werden.
  • wenn die Anlagen oder Maßnahmen anders als beantragt oder bewilligt ausgeführt werden.
  • wenn gegen Auflagen des Förderprogramms verstoßen wird.
  • wenn die geförderten Anlagen oder Maßnahmen innerhalb eines Zeitraums von weniger als fünf Jahren nach Bewilligung der Zuschüsse demontiert, stillgelegt oder anderweitig zweckentfremdet werden.
  • ein Rechtsanspruch für Zuschüsse besteht nicht.