24-Stunden-Lieferantenwechsel
Ab Juni 2025 wird der Wechsel des Stromanbieters durch eine neue gesetzliche Regelung beschleunigt. Sofern Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten dies zulassen, kann der Anbieterwechsel künftig innerhalb von 24 Stunden durchgeführt werden.
Kurz zusammengefasst:
Ab Juni 2025 kann ein Wechsel des Stromanbieters an Werktagen innerhalb von 24 Stunden erfolgen.
Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten bleiben weiterhin bestehen und gelten auch bei einem beschleunigten Wechsel.
Der Anbieterwechsel wird flexibler in der Abwicklung.
Für den beschleunigten Lieferantenwechsel benötigen Sie die Marktlokationsnummer (MaLo-ID), die Sie auf der Stromabrechnung finden.
- Rückwirkende Wechsel bei Umzug sind nicht mehr möglich.
Beschleunigter Anbieterwechsel
Kein langes Warten mehr beim Stromanbieterwechsel. Der technische Vorgang erfolgt werktags innerhalb von 24 Stunden.
Mehr Flexibilität
Ein Wechsel ist (abhängig von der Kündigungsfrist) flexibel möglich, zum Beispiel bei einem Umzug oder wenn Sie ein passenderes Angebot finden.
Gesteigerter Wettbewerb
Durch die verkürzten Fristen wird der Wettbewerb am Energiemarkt angekurbelt. Dadurch können Anbieter motiviert sein, Ihre Preise und Konditionen zu verbessern.
Rückwirkende Wechsel nicht mehr möglich
Wichtig: Durch den 24-Stunden Lieferantenwechsel sind rückwirkende An- oder Abmeldungen ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich. Das bedeutet: Wenn Sie umziehen, sollten Sie sich mindestens 14 Werktage vorher bei Ihrem Anbieter an- oder abmelden. Sonst klappt der Wechsel nicht rechtzeitig und es kann unnötig teurer werden.
Das ist bei Ein- und Auszügen zu beachten:
Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind
ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich.Ein- und Auszüge müssen spätestens
14 Werktage vorher gemeldet werden
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Lieferantenwechsel?
Der Wechsel von einem Energieversorger zum anderen wird als Lieferantenwechsel bezeichnet. So können Sie beispielsweise problemlos von Ihrem jetzigen Stromanbieter zu den Stadtwerken Erkrath wechseln. Wenn Sie bereits GuterStrom beziehen und lediglich den Tarif wechseln möchten, ist dies ein Tarifwechsel, kein Lieferantenwechsel.
Was ist bei An- und Abmeldung beim Energieversorger zu beachten?
Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Regeln für die An- und Abmeldung bei Ihrem Stromversorger.
Eine An- und Abmeldung ist nur noch in die Zukunft möglich.
Das heißt: Wenn Sie einen Auszug oder Umzug planen, müssen Sie den Vertrag im Voraus beim Energieversorger anmelden bzw. kündigen. Eine rückwirkende Anmeldung oder Kündigung ist ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich. Ein Umzug muss mindestens 2 Wochen vorher mitgeteilt werden.
Warum wurde der 24-Stunden-Leiferantenwechsel eingeführt?
Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel nach § 20a Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) setzt die EU-Richtlinie 2019/944 in Deutschland um. Das Ziel: den Wettbewerb zwischen den Stromanbietern zu stärken und den Energiemarkt für die Kunden zu vereinfachen und zu verbessern.
Warum ist eine rückwirkende Abmeldung nicht mehr möglich?
Die neuen Vorgaben der Bundesnetzagentur erlauben es nicht mehr, sich rückwirkend abzumelden. Wenn Sie wissen, dass Sie um- oder ausziehen werden, müssen Sie uns rechtzeitig vor Ihrem Wohnungswechsel darüber informieren.
Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig anmelde?
Wenn Sie sich nicht rechtzeitig anmelden,
- beliefern wir Sie zunächst zu den Preisen der Grundversorgung. Sie können anschließend jederzeit in einen günstigeren Tarif wechseln.
- wird Ihr Verbrauch Ihrem Vormieter, Vermieter oder Eigentümer in Rechnung gestellt. Deshalb: Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, um Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter oder Eigentümer zu vermeiden.
Was bedeutet Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID)?
Jeder Verbrauchsstelle wird eine Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) zugeteilt. Sie ist eine elfstellige Kennnummer und ermöglicht die eindeutige Zuordnung. Durch die MaLo-ID wird die Verwaltung Ihrer Daten erleichtert. Ihre Marktlokations-ID finden Sie auf Ihrer letzten Stromabrechnung.
Warum ist die MaLo-ID verpflichtend?
Damit ein technischer Anbieterwechsel kurzfristig umgesetzt werden kann, braucht es einheitliche, digitale Standards. Mit der eindeutig zugeordneten MaLo-ID ist das jetzt möglich.
Was bedeutet „technischer Anbieterwechsel“?
Technischer Anbieterwechsel bezeichnet den Datenaustausch zwischen Ihrem alten und neuen Energieversorger.
Wie funktioniert der 24-Lieferantenwechsel bei einem Umzug?
Da zukünftig eine rückwirkende An- oder Abmeldung nicht mehr möglich ist, müssen Sie sich früh genug um Ihre An- und Abmeldung kümmern.
Beantragen Sie Ihre Abmeldung spätestens zwei Wochen vor Ihrem Auszug. Bei einer zu späten Abmeldung bleibt der Vertrag bis zum neuen Abmeldedatum bestehen und es können zusätzliche Kosten entstehen. Wenn beispielsweise Ihr Nachmieter nicht rechtzeitig die Stromversorgung anmeldet und Sie nicht früh genug kündigen, zahlen Sie weiterhin den Strom an der alten Adresse mit.