Umlagenprivilegierung für Wärmepumpenstrom

Sie betreiben eine Wärmepumpe? Dann gibt es gute Nachrichten – die Bundesregierung unterstützt Ihren Beitrag zur Energiewende mit der Senkung von zwei Preisbestandteilen Ihres Wärmepumpen-Tarifes: KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage.

Was bedeutet Umlagenprivilegierung?​​​​

Die Umlagenprivilegierung ist eine Regelung im Energiefinanzierungsgesetz (EnFG). Sie ermöglicht es, bestimmte Umlagen auf den Strompreis für Wärmepumpen zu reduzieren. Dadurch sinken die Stromkosten für den Betrieb der Wärmepumpe. Für Betreiber bedeutet das geringere Betriebskosten und einen zusätzlichen Anreiz für klimafreundliches Heizen.

Welche Umlagen sind davon betroffen?

Für privilegierte Wärmepumpen werden diese Umlagen auf 0,00 Cent/kWh reduziert.
Dadurch sinken die Stromkosten und der Einsatz klimafreundlicher Heiztechnik wird gefördert.

Voraussetzungen für die Privilegierung​

Damit Sie von der Umlagenreduzierung profitieren können, müssen
folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ihre Wärmepumpe wird elektrisch betrieben.
    Für den Wärmepumpenstrom besteht ein separater Zählpunkt.
  • Es liegen keine offenen Rückforderungsansprüche aus
    EU-Beihilfebeschlüssen vor.
  • Sie gelten nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des EnFG.

* „Unternehmen in Schwierigkeiten“ definiert § 2 Nr. 20 EnFG als „ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinn der Mitteilung der Kommission – Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. C 249 vom 31.7.2014)“.

So melden Sie Ihre Wärmepumpe an​

Die Anmeldung erfolgt einfach online über unser Formular. Dafür benötigen wir:

  • Ihre Kontaktdaten
  • die Marktlokation Ihrer Wärmepumpe
  • eine Bestätigung, dass die genannten Voraussetzungen erfüllt sind

 

Nach Eingang prüfen wir Ihre Angaben und leiten diese – sobald die erforderliche Genehmigung vorliegt – an den Netzbetreiber weiter.

Warum lohnt sich das für Sie? 

  • Niedrigere Stromkosten beim Betrieb Ihrer Wärmepumpe
  • Unterstützung klimafreundlicher Heiztechnologie
  • Einfache Abwicklung über uns – wir übernehmen die Formalitäten
Weitere Infos zu Umlageprivilegien finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.

FAQ - Umlagenprivilegierung für Wärmestrom​

Die KWKG-Umlage dient der Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen). Diese Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme und nutzen Brennstoffe dadurch besonders effizient. Das trägt zur Senkung von CO₂-Emissionen bei.

Betreiber von KWK-Anlagen erhalten für den erzeugten Strom einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Die Kosten für diese Förderung werden über die sogenannte KWKG-Umlage auf alle Stromverbraucher verteilt. Die Regelung ist im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) festgelegt.

Die Offshore-Umlage finanziert den Ausbau und Betrieb von Offshore-Windparks. Dabei handelt es sich um Windkraftanlagen auf dem Meer, die einen wichtigen Beitrag zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien leisten.

Über die Umlage werden unter anderem die Kosten für den Anschluss der Windparks an das Stromnetz sowie mögliche Entschädigungen bei Verzögerungen oder Störungen beim Netzanschluss gedeckt. Die Kosten werden auf alle Stromverbraucher verteilt und sind Bestandteil der Stromrechnung. Die rechtlichen Grundlagen sind im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und weiteren energierechtlichen Regelungen festgelegt.

Jeder Verbrauchsstelle wird eine Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) zugeteilt. Sie ist eine elfstellige Kennnummer und ermöglicht die eindeutige Zuordnung. Durch die MaLo-ID wird die Verwaltung Ihrer Daten erleichtert. Ihre Marktlokations-ID finden Sie auf Ihrer letzten Stromabrechnung.

Privatpersonen müssen sich unverzüglich anmelden, um eine hundertprozentige Umlagen-Privilegierung zu erhalten. Wenn Sie diese Frist verpassen, können Sie die Anmeldung noch bis zum 31. März des Folgejahres einreichen und erhalten eine Erstattung in Höhe von 80 Prozent der Umlagen (§ 53 EnFG). Danach können Sie die Rückerstattung nicht mehr beantragen.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Lieferant die Mitteilung bis zum 31.03. des folgenden Kalenderjahres an den örtlichen Netzbetreiber versenden muss. Geben Sie die Daten daher bitte zwei bis drei Werktage vor dem 31.03. des Folgejahres ab. Erst dann kann gewährleistet werden, dass alle Fristen eingehalten werden.

Mit dem Inkrafttreten der „Energierechtsnovelle 2025 Strom” am 23.12.2025 entfiel der beihilferechtliche Genehmigungsvorbehalt für § 22 EnFG (Wärmepumpen). Seit dem 23. Dezember 2025 kann die Netzentgeltreduzierung beantragt werden. Sie gilt für das Jahr 2025, eine rückwirkende Erstattung für die Jahre 2023 und 2024 ist nicht möglich.

Sofern sich bei Ihnen etwas ändert und die erforderlichen Voraussetzungen dadurch nicht mehr vorliegen, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Dabei müssen Sie auch den Zeitpunkt benennen, zu dem die Veränderung eingetreten ist. Teilen Sie uns Ihre Änderungen daher unverzüglich mit.

Wir prüfen Ihre Anfrage nach Eingang und hinterlegen die An- oder Abmeldung in Ihrem Kundenkonto. Anschließend übermitteln wir die Angaben fristgerecht an Ihren Netzbetreiber. Sobald dessen Bestätigung vorliegt, werden die reduzierten Netzentgelte berücksichtigt.

Bei einer Abmeldung informieren wir den Netzbetreiber entsprechend, damit die reduzierten Netzentgelte nur solange gelten, wie die Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Abmeldung ist nur möglich, wenn die Anlage zuvor angemeldet wurde.

Die Senkung der genannten Umlagen steht noch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission. Dennoch verlangt das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG), dass die erforderlichen Angaben bereits jetzt eingereicht werden. Ein Abwarten bis zur Entscheidung der Europäischen Kommission ist daher nicht möglich, wenn Sie die mögliche Umlagenreduzierung erhalten möchten.

Auch nach einer Genehmigung und bei erfüllten Voraussetzungen kann die Preisreduzierung erst dann an Sie weitergegeben werden, wenn der Netzbetreiber die entsprechenden Umlagen nicht mehr an uns berechnet.

Haben Sie Fragen?

Als kompetenter Ansprechpartner steht Ihnen unser Kundenservice gerne mit Rat und Tat zur Seite. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

 

Telefon: 02104 943 60 70

E-Mail:  service@stadtwerke-erkrath.de

Sie möchten eine Störung melden?

Wir sind 24 Stunden für Sie erreichbar!

Erdgas/Wasser: 02104 943 60 00

Strom: 02104 943 60 01

Wärme: 02104 943 60 04

Straßenbeleuchtung: 02104 943 60 31

Telekommunikation: 02104 943 60 917

E-Ladesäule: 02104 943 60 05