Förderung Photovoltaik
Erfahren Sie, welche Voraussetzungen Ihre PV-Anlage erfüllen muss, wie die Förderung aussieht und wie wir Privatkunden in Erkrath unterstützen. Beantragen Sie Ihre Förderung und profitieren Sie von unserem Wissen.
Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung Ihrer PV-Anlage?
- Sie sind Privatkunde der Stadtwerke Erkrath und beziehen dadurch 100% Ökostrom
- Ihre Anlage wird neu in Erkrath errichtet und ist noch nicht in Betrieb.
- Den von Ihrer Photovoltaikanlage erzeugten Strom nutzen Sie am Anlagenstandort vorrangig selbst (Überschusseinspeisung).
- Für den in das Netz eingespeisten Solarstrom nehmen Sie die gesetzliche Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Anspruch.
- Ihre PV-Anlage hat eine maximale Leistung von 30 kWp.
- Es erfolgt keine gemeinsame Messung des eingespeisten Stroms mit anderen PV-Anlagen.
- Ihr Antrag liegt vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei uns im Original vor.
Übrigens:
Ihre Weiterempfehlung zahlt sich aus. Sie erhalten 0,5 Cent pro Kilowattstunde zusätzlich – und das für bis zu 5 geworbene Neukunden. Teilen Sie Ihre Zufriedenheit und profitieren Sie langfristig!
Beispielrechnung
Wenn Sie eine PV-Anlage mit einer Leistung von 6 Kilowattpeak (kWp) installieren und im Jahr 4.275 kWh Strom ins öffentliche Netz einspeisen, so erhalten Sie von uns einen jährlichen Förderbetrag in Höhe von 128,26€ (4.275 kWh x 0,030 € = 128,26 €).
Der Schutz unserer sensiblen Umwelt geht uns alle an. Als Ihr örtlicher Versorger treiben wir die Energie- und Verkehrswende voran, indem wir beispielsweise in allen unseren Tarifen Ökostrom anbieten oder in die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge investieren.
Auch Sie können einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Werden Sie selbst zum Ökostrom-Erzeuger und nutzen Sie Strom aus Ihrer eigenen Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage). In Erkrath gibt es bereits 800 PV-Anlagen (Stand August 2023). PV-Anlagen leisten durch ihre hohe Flexibilität, ihre Robustheit und ihre Eignung für den dezentralen Einsatz einen wesentlichen Beitrag zum schrittweisen Umstieg auf erneuerbare Energien.
Gegenüberstellung einer 4kWp und einer 6 kWp PV-Anlage
Anlage / Leistung | 4 kWp | 6 kWp | |
Ertrag +/- | 3.800 kWh | 5.700 kWh | |
Eigenverbrauch | 25 % | 950 kWh | 1.425 kWh |
Einspeisung | 75 % | 2.850 kWh | 4.275 kWh |
Förderung/anno | 3,0 ct/kWh | 85,50 €/anno | 128,26 €/anno |
ggfs. zzgl. Neukundenwerbung | 0,5 ct/kWh | 14,25 €/anno | 21,38 €/anno |
Neukunden (NK) max. | 5 | 71,25 €/anno | 106,88 €/anno |
Summe Förderung max. | 156,75 €/anno | 235,14 €/anno |
PV-Förderung direkt beantragen.
Sie möchten gerne einen Antrag zur Photovoltaik-Förderung stellen? Dann klicken Sie einfach auf “Jetzt Förderung beantragen” und füllen Sie den Antrag aus. Wir helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter.
Wir fördern die PV-Anlagen unserer Privatkunden in Erkrath
Zusätzlich zu den staatlichen EEG-Vergütungssätzen fördern wir die solare Energieerzeugung unserer Privatkunden. Als Teilnehmer*in an unserem Förderprogramm erhalten Sie dabei für 20 Betriebsjahre (zzgl. des Rumpfjahres der Inbetriebnahme) eine finanzielle Förderung für jede eingespeiste Kilowattstunde (kWh) Strom.
Die Förderung beträgt seit dem 01.04.2022 3,0 ct/kWh zzgl. Umsatzsteuer. Die Förderung kann nochmals um 0,5 ct/kWh durch Kundenwerbung erhöht werden. Zusätzlich unterstützen wir Sie mit einer Einmalförderung von bis zu 500,00 € (netto) für Umbau- oder Erneuerungsarbeiten von Zählerplätzen/Kundenanlagen, sofern diese nicht der Norm für eine ordnungsgemäße Einbindung der PV-Anlage ans Stromnetz entsprechen.
Detaillierte Informationen entnehmen sie gerne unseren Förderrichtlinien.
FAQ - Förderprogramm Photovoltaik
Wozu dient und wie funktioniert das Förderprogramm?
Die Zukunft der Energie liegt in Ihren und unseren Händen. Damit wir die Energiewende gemeinsam voranbringen können, erhalten Sie zusätzlich zur gesetzlichen Vergütung einen Förderanteil auf Ihre Einspeisung durch Ihre Photovoltaikanlage von 3,0 ct/kWh. Diese kann nochmals um 0,5 ct/kWh durch Kundenwerbung erhöht werden.
Warum fördern die Stadtwerke Erkrath PV Anlagen bzw. die Strom Einspeisung ihrer Kunden?
Wir wollen unsere Privatkunden ermutigen, in nachhaltige, ökologische und dezentrale Energieerzeugung zu investieren – unter anderem in PV-Anlagen. Weil die gesetzlichen Einspeisevergütungen in den letzten Jahren rückläufig sind, unterstützen wir unsere Kunden mit einer befristeten zusätzlichen Vergütung.
Was sind die Voraussetzungen für die Förderung?
Eine Förderung Ihrer PV- Anlage ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Sie sind Privatkunde der Stadtwerke Erkrath und beziehen dadurch 100% Ökostrom
- Ihre Anlage wird neu in Erkrath errichtet und ist noch nicht in Betrieb.
- Den von Ihrer Photovoltaikanlage erzeugten Strom nutzen Sie am Anlagenstandort vorrangig selbst (Überschusseinspeisung).
- Für den in das Netz eingespeisten Solarstrom nehmen Sie die gesetzliche Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Anspruch.
- Ihre PV-Anlage hat eine maximale Leistung von 30 kWp.
- Es erfolgt keine gemeinsame Messung des eingespeisten Stroms mit anderen PV-Anlagen.
- Ihr Antrag liegt vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei uns im Original vor.
Wann und wie kann eine Förderung beantragt werden?
Wenn Sie Ihren Strom bei den Stadtwerken Erkrath beziehen, können Sie eine Förderung für die Solarstrom-Einspeisung durch Ihre neue PV-Anlage beantragen . Die Förderkriterien und Informationen haben wir für Sie in unseren Förderrichtlinien zusammengefasst. Beantragen können Sie die Förderung hier.
Was wird gefördert?
Für die Installation einer neuen Photovoltaikanlage bekommen Sie als Kunde der Stadtwerke Erkrath zusätzlich zur gesetzlichen EEG-Vergütung eine Förderung für die Strom-Einspeisung von 3,0 ct/kWh und darüber hinaus für Kundenwerbung nochmals 0,5 ct/kWh. Zusätzlich unterstützen wir Sie mit einer Einmalförderung von bis zu 500,00 € (netto) für Umbau- oder Erneuerungsarbeiten von Zählerplätzen/Kundenanlagen, sofern diese nicht der Norm für eine ordnungsgemäße Einbindung der PV-Anlage ans Stromnetz entsprechen.
Wie wird die Förderung abgerechnet?
Die Vergütung aus dem Förderprogramm erfolgt über eine separate Rechnung. Die Abrechnung der Vergütung aus dem Förderprogramm erfolgt nach Erstellung der regulären Einspeiseabrechnung.
Wie wird gefördert?
Als Betreiber einer PV-Anlage bis 30 kWp haben Sie nach dem Gesetz über den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) Anspruch auf eine Vergütung für die Strommenge, die Sie ins öffentliche Netz einspeisen. Durch unsere Förderung erhalten Sie eine zusätzliche Vergütung, die sich ebenfalls an der Menge des eingespeisten Stroms bemisst. Mehr Informationen finden Sie auch in unseren Förderrichtlinien.
Wie lange werde ich gefördert?
Die Förderdauer für die Einspeisung Ihrer PV-Anlage beträgt 20 Kalenderjahre zuzüglich des «Rumpfjahres» (Jahr der Inbetriebnahme).
Wie funktioniert die Weiterempfehlung?
Werben Sie für uns einen weiteren Kunden für eine neue PV-Anlage im Erkrather Stadtgebiet, erhalten Sie nochmals 0,5 ct/kWh auf die durch Ihre Anlage eingespeiste Menge innerhalb Ihres Förderzeitraumes. Vermerken Sie einfach formlos Ihren Vor- und Zunamen und Ihre Kundennummer auf dem Stromantrag des geworbenen Kunden. Die Angabe Ihrer Kundennummer erleichtert uns die schnelle Zuordnung und Bearbeitung erheblich. Sie können uns auch telefonisch oder per E-Mail mitteilen, wen Sie als Kunden geworben haben. Geben Sie auch in diesem Fall bitte immer Ihre Kundennummer an. Wir registrieren dann, dass der Neukunde aufgrund Ihrer Vermittlung zu uns gewechselt ist und passen Ihre Förderhöhe entsprechend an. Berücksichtigt werden dabei alle Neukunden, die innerhalb des Zeitraums von Antragstellung bis ein Jahr nach Inbetriebnahme Ihrer Anlage zu uns als Kunde gewechselt sind.
Wie hoch ist die Zusatzförderung durch Kundenwerbung?
Wir belohnen Ihre Weiterempfehlung mit zusätzlich 0,5ct/kWh auf die Einspeisung aus Ihrer PV-Anlage. Maximal können Sie fünf Neukunden werben. Kunden werben lohnt sich! Beispielrechnung für eine Neukundenwerbung Eine Anlage mit 6 kWp und einer eingespeisten Menge von 4.275 kWh erhält eine Grundförderung von 4.275 x 0,030 € = 128,13 € /Jahr + 4.275 x 0,005 € = 21,38 € / Jahr. Insgesamt bekommen Sie dann eine Förderung von 149,63 € /Jahr.
Was passiert, wenn ein geworbener Kunde wieder kündigt?
Wenn ein von Ihnen geworbener Kunde während des Förderzeitraums wieder kündigt, wird Ihre Förderung entsprechend gekürzt. Aus Datenschutzgründen können wir Ihnen nicht mitteilen, wenn ein von Ihnen geworbener Kunde seinen Vertrag wieder kündigt.