Energie-Entlastungspakete

Die Einkaufspreise für Energie sind im letzten Jahr exorbitant gestiegen. Energieversorger waren bundesweit deshalb gezwungen, die Preise für Gas, Wärme und Strom zu erhöhen. Um die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten, hat die Bundesregierung verschiedene Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Dazu gehören auch die Soforthilfe im Dezember sowie die Preisbremsen für Erdgas, Wärme und Strom.

Das Ziel: Durch eine günstigere Basisversorgung die Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher zu dämpfen. Die Stadtwerke Erkrath geben alle Entlastungen des Bundes uneingeschränkt an ihre Kundinnen und Kunden weiter. Nachfolgend finden Sie Informationen zu den Energieentlastungspaketen.


Gas- und Strompreisbremse

Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt. Wir werden unsere Kundinnen und Kunden zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.

Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt: Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs.

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Dezember-Soforthilfe für Gas- und Wärmekunden

Um die Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekunde kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Gaskundinnen und Gaskunden erhalten im Monat Dezember 2022 spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt auch mögliche Gaspreissteigerungen zum Jahresende: Sie entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis.

Als unsere Kundinnen und Kunden (mit Ausnahme der Industrie und größeren Gewerbekunden) profitieren Sie automatisch von der Soforthilfe. Wenn Sie einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, wird der Dezemberabschlag nicht eingezogen, bzw. umgehend zurücküberwiesen bzw.  in Höhe der staatlichen Soforthilfe an Sie überwiesen. Sollten Sie die Zahlungen monatlich selbst vornehmen, beispielsweise über einen Dauerauftrag oder Barzahlung, müssen Sie die Zahlungen für Dezember nicht leisten. In Ihrer Jahresabrechnung wird dann der Erstattungsbetrag mit der vorläufigen Entlastung verrechnet. Es geht Ihnen kein Geld verloren.

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Information zur Gasbeschaffungsumlage 

Mit Veröffentlichung am 03.10.2022 zur Aufhebung der Verordnung zur Gasbeschaffungsumlage wurde die zum 01.10.2022 neu eingeführte Gasbeschaffungsumlage wieder aufgehoben.

Gleichzeitig wurde eine Absenkung der Umsatzsteuer auf Gas- und Wärmelieferungen von 19 auf 7 Prozent ab dem 01.10.2022 beschlossen, die dazu notwendige Gesetzesvorlage zur Umsetzung steht noch aus. Diese wird aber in Kürze verabschiedet werden. Die Stadtwerke Erkrath werden die Senkung der Mehrwertsteuer auf die Gas- und Wärmelieferungen zu 100 % an Ihre Kunden weitergeben. In den kommenden Tagen werden wir Sie über weitere Umsetzungen informieren. Zum ebenfalls angekündigten Gaspreisdeckel liegen uns derzeit noch keine weiteren Informationen vor. Wir beobachten die Entscheidungen kontinuierlich und werden Sie bei neuen Entwicklungen zeitnah informieren.

Informationen zur Gasspeicherumlage und zur SLP-Bilanzierungsumlage

Diese Umlagen bleiben vollumfänglich in der beschlossenen Größenordnung bestehen.